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Wenn der Markt Anforderungen stellt, die Ihre IT nicht erfüllen kann
Angelo F.
Redaktion I STRATIQ GmbH
Aktuelle Entwicklung
Seit dem 12. September 2025 gilt in der Europäischen Union der Data Act, die Datenverordnung (EU) 2023/2854. Sie regelt, wer auf Daten zugreifen darf, die bei der Nutzung vernetzter Geräte entstehen. Nutzer, sowohl Verbraucher als auch Unternehmen, können seither verlangen, diese Daten zu erhalten, soweit sie ohne Weiteres verfügbar sind. Das gilt auch für Produkte, die bereits im Einsatz sind. Ein Jahr später, zum 12. September 2026, ist die zweite Stufe in Kraft getreten: Vernetzte Produkte, die seitdem neu auf den Markt kommen, müssen so konstruiert sein, dass der Zugang zu diesen Daten von vornherein möglich ist. Zuständig für Anwendung und Durchsetzung ist in Deutschland die Bundesnetzagentur, benannt durch das Datenverordnung-Anwendungs-und-Durchsetzungs-Gesetz, das Ende Mai 2026 in Kraft getreten ist. Sie betreibt dazu ein eigenes Informationsangebot und ein Beschwerdeportal, über das betroffene Unternehmen und Nutzer Verstöße melden können.
Warum ist das für Sie relevant?
Wer Maschinen, Sensorik, Fahrzeuge oder andere vernetzte Produkte herstellt, ist unmittelbar betroffen. Für diese Unternehmen ist aus einer technischen Gestaltungsfrage eine Compliance-Frage geworden. Die Verordnung verlangt, dass die Produkte entsprechend konzipiert und hergestellt werden. Die Anforderung setzt damit bei der Entwicklung an und nicht erst beim fertigen Produkt. Verstöße kann die Bundesnetzagentur verfolgen. Der zweite Teil der Verordnung betrifft dagegen praktisch jedes Unternehmen, auch solche, die selbst nichts Vernetztes bauen. Die Bundesnetzagentur hebt in ihrer Darstellung eigens hervor, dass der Data Act den Wechsel von Datenverarbeitungsdiensten erleichtern soll, und nennt dabei vor allem Cloud-Dienste. Vertragliche und technische Hürden, die einen Anbieterwechsel künstlich erschweren, sind damit nicht mehr ohne Weiteres zulässig. Bei den Wechselentgelten gilt bereits heute eine Obergrenze: Anbieter dürfen nur noch Kosten berechnen, die unmittelbar mit dem Wechsel zusammenhängen.
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Zum 12. Januar 2027 entfallen diese Entgelte dann vollständig. Für Anwender verbessert das die Verhandlungsposition spürbar, allerdings nur für jene, die davon wissen und die technischen Voraussetzungen für einen Wechsel im eigenen Haus geschaffen haben.
Die häufigste Falschannahme
„Das betrifft uns nicht, wir sind doch kein Technologieunternehmen.“
Diese Einschätzung übersieht, auf welchem Weg Marktanforderungen heute ankommen. Sie erreichen Unternehmen selten als Technologietrend, den man beobachten und bei Bedarf aufgreifen kann. Sie kommen als Kundenanforderung in einer Ausschreibung, als Klausel in einem Rahmenvertrag oder, wie im Fall des Data Act, als Verordnung mit einem Datum. Ob ein Unternehmen sich selbst als technologienah versteht, spielt dabei keine Rolle. Hinzu kommt der Weitergabeeffekt entlang der Lieferkette. Ein Zulieferer, der formal nicht unter eine Regelung fällt, bekommt die Anforderung trotzdem, sobald sein Kunde sie erfüllen muss. In der Praxis erreicht Regulierung den Mittelstand deshalb häufig über Verträge, nicht über Gesetzblätter.
Auswirkungen auf mittelständische Unternehmen
Am schnellsten merkt es der Vertrieb. Wenn ein Kunde eine Datenschnittstelle, ein Exportformat oder einen Nachweis verlangt und die eigene IT das nicht liefern kann, ist das kein IT-Thema mehr, sondern ein verlorener Auftrag. Die Antwort fällt dabei in dem Moment, in dem gefragt wird, und nicht dann, wenn das Thema intern auf die Agenda passt. Weniger offensichtlich ist die Wirkung auf die Abhängigkeit von Anbietern. Die neuen Regeln zum Wechsel von Cloud-Diensten nützen nur Unternehmen, die wissen, welche Daten und Prozesse bei welchem Anbieter liegen und wie sich beides herauslösen ließe. Wer das nicht geklärt hat, bleibt faktisch gebunden, obwohl die rechtlichen Hürden gefallen sind. Am längsten unbemerkt bleibt ein Muster in der Entscheidungslogik. Technische Entscheidungen werden im Mittelstand häufig rein nach internen Kriterien getroffen, etwa nach Kosten, Aufwand oder Auslastung. Anforderungen von außen, ob aus Verträgen, Aufbewahrungspflichten oder Regulierung, kommen in dieser Abwägung oft gar nicht vor. Das fällt erst auf, wenn jemand sie einfordert. Aus der STRATIQ-Projekterfahrung: Bei einem Unternehmen aus dem Einzelhandel zeigte das Assessment eine Lücke genau an dieser Stelle. Mehrere Altanwendungen waren abgeschaltet worden, ohne dass zuvor geklärt war, welche Daten daraus wie lange und in welcher Form verfügbar bleiben müssen. Ein Konzept für Aufbewahrung und Löschung existierte nicht. Die Abschaltungen waren aus IT-Sicht sauber geplant, aber niemand hatte die Anforderungen geprüft, die von außen an diese Daten gestellt werden. Im Anschluss wurden die Aufbewahrungsanforderungen erhoben und eine Regelung aufgesetzt, die festlegt, welche Daten bei künftigen Ablösungen in welcher Form erhalten bleiben.
Handlungsempfehlungen
Diese Fragen zeigen, ob Ihre IT noch zu den Anforderungen Ihres Marktes passt:
Welche Anforderungen haben uns in den letzten zwölf Monaten von Kunden erreicht, die wir technisch nicht oder nur mit Aufwand erfüllen konnten?
Stellen unsere Produkte oder Dienste Daten bereit, die Kunden anfordern könnten? Falls ja, in welchem Format, über welchen Weg und mit welchem Aufwand?
Wissen wir, welche Daten und Prozesse bei welchem externen Anbieter liegen, und was ein Wechsel technisch bedeuten würde?
Gibt es eine Regelung, welche Daten wie lange aufbewahrt werden müssen, und wird sie bei der Ablösung von Systemen angewendet?
● Wer im Unternehmen verfolgt regulatorische Entwicklungen mit IT-Bezug, und wie gelangen sie in die IT-Planung?
Sinnvolle Maßnahmen sind eine Übersicht der Datenanforderungen, die von außen an das Unternehmen gestellt werden, eine dokumentierte Aufbewahrungsregelung, die vor jeder Systemablösung herangezogen wird, sowie ein fester Punkt in der IT-Planung, an dem externe Anforderungen aus Markt und Regulierung bewertet werden.
Fazit
Damit schließt sich die Serie. Acht Ausgaben lang ging es um unterschiedliche Fragen: ob IT und Geschäftsführung dieselben Ziele verfolgen, ob die Infrastruktur trägt, ob die Kosten nachvollziehbar sind, wie belastbar Sicherheit und Betrieb tatsächlich sind, wovon oder von wem das Unternehmen abhängt und welche Voraussetzungen neue Technologien brauchen. Die letzte Frage ist die nach außen gerichtete: Passt das, was intern aufgebaut wurde, noch zu dem, was der Markt verlangt? Ein Unternehmen kann in allen anderen Punkten gut aufgestellt sein und diese Frage trotzdem verneinen müssen, weil sich die Anforderungen von außen schneller ändern als die eigene Planung. Umgekehrt lässt sie sich nicht einmalig beantworten. Sie gehört in regelmäßigen Abständen gestellt, am besten bevor ein Kunde sie stellt. Das STRATIQ IT Assessment bewertet alle acht Dimensionen gemeinsam, weil sie zusammenhängen. Markt & Tech. Alignment ist dabei die Dimension, die den Blick von innen nach außen richtet. Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Strategiegespräch, um Ihren aktuellen Stand einzuordnen.